Philosophie
Ich habe mir die Freude an der Anwaltstätigkeit auch deswegen bewahrt, da ich mich nicht nur ausschließlich auf einen kleinen Bereich des Zivilrechts fokussiert habe, sondern immer breiter und umfassender aufgestellt war und arbeite. Damit ist auch immer ein „Blick für das Ganze„ gewährleistet, um Ihnen effektiv und effizient zur Seite zu stehen.
Trotzdem habe ich mich, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten, auch spezialisiert. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Transport- und Speditionsrecht (abgeschlossene Fachanwaltsausbildung) stehe ich Ihnen nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern in diesen speziellen Rechtsbereichen des Zivilrechts, mit hoher Fachkompetenz zur Seite.
Da ich längere Zeit als Dozent für das Deutsche Institut für Baurecht (DIBAU) in Leipzig tätig war, besitze ich auch profunde Kenntnisse im Bau- und Werkvertragsrecht.
Alle zivilrechtlichen Angelegenheiten, beginnend mit der Erstellung von Verträgen, die auf den speziellen Bedarf eines Betriebes bzw. Unternehmens oder auch einer Privatperson zugeschnitten sind, z.B. Geschäftsführeranstellungsverträge oder Provisionsvereinbarung für Handelsvertreter, über die Überprüfung vorliegender Verträge bis hin zur Geltendmachung der daraus resultierenden Ansprüche und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen Rechte vor Gericht , werden von mir erfolgsorientiert und zielführend für Sie bearbeitet.
Grundsätzlich sehe ich mich bei Streitigkeiten als Mediator zur außergerichtlichen Beilegung und Erzielung einer in der Regel kostengünstigeren Einigung. Ich vertrete Ihre Interessen allerdings auch mit allem Nachdruck vor Gericht, sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein.
In der Kanzlei setze ich ein modernes Anwaltsprogramm (RA-Micro) ein, das eine zeitgemäße papierlose, digitale und daher schnelle Bearbeitung gewährleistet. Zwar schätze ich immer den persönlichen Kontakt mit meinen Mandanten. Trotzdem ist die rein virtuelle Abwicklung eines Mandates mit Einsatz moderner, it-basierter Kommunikation möglich.
Für die Vergütung meiner Tätigkeit strebe ich Vergütungsvereinbarungen an, die unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Einzelfalls für beide Seiten auskömmlich sind. Sollte eine Vergütungsvereinbarung nicht die beste Wahl des Mittels sein, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.