Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Neuhaus

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht bei allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Problematiken

  •  Kündigung & Kündigungsschutzklage
  •  Arbeitsrecht für Betriebsräte
  •  Sonstiges Arbeitsrecht

Für eine optimale Beratung benötige ich von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  •  Das Kündigungsschreiben
  •  Ihren Arbeitsvertrag
  •  Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  •  Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen, z.B. Abmahnung, Schreiben des Arbeitgebers, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan…

Gern können Sie mir Ihre Unterlagen bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt mir die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.


Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und den Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände) und deren Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Im Arbeitsverhältnis steht der, der die Arbeit im Dienst eines Anderen in einem Abhängigkeitsverhältnis leistet.

Das Arbeitsrecht soll die soziale Gerechtigkeit bei freiheitlicher Gestaltung der Arbeitsbedingung gewährleisten. Obwohl bereits die Weimarer Reichsverfassung ein einheitliches Arbeitsrecht versprochen hatte, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Gesetzbuch der Arbeit. Auch nachdem im Einigungsvertrag dem gesamtdeutschen Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen wurde, das Arbeitsvertragsrecht möglichst bald zu kodifizieren, ist dies bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil hat die Zahl der Einzelgesetze, die punktuell in das Arbeitsleben eingreifen, noch zugenommen. Veraltete Gesetze wurden zwar abgelöst, es fehlt aber immer noch eine übergreifende Rechtskonzeption. Gesetze, die arbeitsrechtliche Beziehungen regeln, sind häufig in Gesetzen mit anderen Regelungsinhalt zu finden (z.B. Gewerbeordnung). Zu den zahlreichen Einzelgesetzen des Arbeitsrechtes gehören das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeldfortzahlungsG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um nur einige wenige zu nennen.

Thomas Neuhaus - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig - hilft Ihnen in diesem sehr stark von Richterrecht geprägten Rechtsgebiet zurecht zu kommen und Ihr Recht zu bekommen.