Allgemeines Zivilrecht

Im Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse, z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag und so weiter, sowie Schadensersatz und die Rechte an den Sachen und aus dem Eigentum geregelt. Das Zivilrecht ist geprägt durch den Grundsatz der Privatautonomie, d.h. der Vertragsfreiheit. Es ist dem Einzelnen gestattet, mit anderen in eine frei zwischen den Parteien ausgehandelte Rechtsbeziehung zu treten und dies durch Vertrag festzulegen. Diese Vertragsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Sie wird durch Recht und Gesetz in der Regel dort eingeschränkt, wo dies zum Schutz einer der Vertragsparteien, meist der wirtschaftlich schwächeren notwendig ist, z.B. das Widerrufsrecht bei Verträgen, die „an der Haustür“ abgeschlossen wurden.

Anwalt Zivilrecht in Leipzig: Thomas Neuhaus hilft Ihnen sowohl bei der Gestaltung Ihrer vertraglichen Beziehungen, um Streit möglichst zu vermeiden und Ihre Rechte durchzusetzen, sollte Ihr Vertragspartner Ihnen diese streitig machen.